
Passt meine Projektidee in den Bereich der Sicherheitsforschung? Wie definiert sich eine „Law Enforcement Agency“? Zählen für die EU Kommunen als Anwender? Was sind „über das Projekt hinausgehende Wirkungen“? Ist mein Projektantrag vollständig? Diese und weitere Fragen besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.
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Als Nationale Kontaktstelle sind wir vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragt, Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung zu informieren und zu beraten. Unsere Leistungen sind für Sie kostenfrei, vertraulich und unparteilich. Von der ersten Idee bis zur Einreichung: Wir stehen Ihnen mit unserem Rat zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne!
Information
Die Nationale Kontaktstelle organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen. Wir verschicken außerdem in Zusammenarbeit mit dem Projektträger für das nationale Sicherheitsforschungsprogramm regelmäßig den Newsletter "Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung", in dem auf Neuigkeiten, aktuelle Ausschreibungen und weitere nützliche Informationen zur europäischen Sicherheitsforschung hingewiesen wird.
Individuelle Beratung